2010-11-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2010. Geschäftsanschrift: Breite Straße 118 - 120, 50667 Köln. Gegenstand: Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 BauKaG NRW (Architektin/Architekt), § 1 Abs. 2 BauKaG NRW (Innenarchitektin/Innenarchitekt), § 1 Abs. 3 BauKaG NRW (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt), § 1 Abs. 4 BauKaG NRW (Stadtplanerin/Stadtplaner), und § 1 Abs. 5 BauKaG NRW (Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Trilling, Sabine, Köln, *16.01.1963; Warnebier, Joern, Köln, *21.11.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der twoo architekten Trilling und Warnebier Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Köln (AG Essen, PR 2333) nach Maßgabe des Beschlusses der Partner vom 16.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.