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umwelttechnik & ingenieure GmbH
30163 HannoverDE
1x Adresse:
Priestergasse 15
79761 Waldshut-Tiengen
Priestergasse 15
79761 Waldshut-Tiengen
mind. 44 Mitarbeiter
Gründung 1993
Gründung 1993
8x HR-Bekanntmachungen:
2010-09-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der DEKG Deutsche Krankenhaus-Zertifizierungsgesellschaft mbH mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 2101) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-08-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um -18.900,00 EUR zur Durchführung der Übertragung eines Vermögensteils im Wege der Abspaltung auf die WI Engeneering GmbH in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 3049) beschlossen. 131.100,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kern, Michael, Kaufungen, *30.01.1958. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2015 und der Gesellschafterversammlung der WI Engeneering GmbH vom 23.04.2015 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung Witzenhausen-Institut GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die WI Engeneering GmbH mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 3049) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")
2016-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2016 mit Änderung vom 20.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: umwelttechnik & ingenieure GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Planung und Überwachung von Anlagen auf dem Gebiet Abfall, Energie, Wasser und Abwasser und die Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit diesen Anlagen und Studien auf dem Gebiet der Umweltplanung und Umweltgeologie sowie von Konzepten im Umwelt- und Energiebereich. Geändert, nun: Geschäftsführer: Schücke, Thomas, Hannover, *19.02.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Oldhafer, Nils, Hannover, *04.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2016 mit der Umwelttechnik & Ingenieure GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 55229) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2016 mit Änderung vom 20.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: umwelttechnik & ingenieure GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Planung und Überwachung von Anlagen auf dem Gebiet Abfall, Energie, Wasser und Abwasser und die Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit diesen Anlagen und Studien auf dem Gebiet der Umweltplanung und Umweltgeologie sowie von Konzepten im Umwelt- und Energiebereich. Geändert, nun: Geschäftsführer: Schücke, Thomas, Hannover, *19.02.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Oldhafer, Nils, Hannover, *04.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2016 mit der Umwelttechnik & Ingenieure GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 55229) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-02-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schubert, Manfred, Hannover, *09.02.1956.
2020-06-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Doltze, Jörg, Hannover, *14.08.1974; Paulsen, Jan-Ole, Hannover, *30.03.1993; Dr. Rebling, Tammo, Hannover, *24.09.1985; Rukavina, Robert Dennis, Hildesheim, *23.03.1977; Schücke, Cornelia, Hannover, *07.10.1965; Wildschütz, Sven, Vechelde, *28.08.1979.
2021-02-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schücke, Thomas, Hannover, *19.02.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Doltze, Jörg, Hannover, *14.08.1974; Dr. Rebling, Tammo, Hannover, *24.09.1985; Rukavina, Dennis, Hildesheim, *23.03.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Doltze, Jörg, Hannover, *14.08.1974; Dr. Rebling, Tammo, Hannover, *24.09.1985; Rukavina, Robert Dennis, Hildesheim, *23.03.1977.
2010-09-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tage mit der DEKG Deutsche Krankenhaus-Zertifizierungsgesellschaft mbH mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 2101) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-08-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals in vereinfachter Form um -18.900,00 EUR zur Durchführung der Übertragung eines Vermögensteils im Wege der Abspaltung auf die WI Engeneering GmbH in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 3049) beschlossen. 131.100,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kern, Michael, Kaufungen, *30.01.1958. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.04.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2015 und der Gesellschafterversammlung der WI Engeneering GmbH vom 23.04.2015 einen Teil ihres Vermögens (Beteiligung Witzenhausen-Institut GmbH) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die WI Engeneering GmbH mit Sitz in Witzenhausen (Amtsgericht Eschwege HRB 3049) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")
2016-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2016 mit Änderung vom 20.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: umwelttechnik & ingenieure GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Planung und Überwachung von Anlagen auf dem Gebiet Abfall, Energie, Wasser und Abwasser und die Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit diesen Anlagen und Studien auf dem Gebiet der Umweltplanung und Umweltgeologie sowie von Konzepten im Umwelt- und Energiebereich. Geändert, nun: Geschäftsführer: Schücke, Thomas, Hannover, *19.02.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Oldhafer, Nils, Hannover, *04.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2016 mit der Umwelttechnik & Ingenieure GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 55229) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-11-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2016 mit Änderung vom 20.10.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: umwelttechnik & ingenieure GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen, insbesondere die Planung und Überwachung von Anlagen auf dem Gebiet Abfall, Energie, Wasser und Abwasser und die Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit diesen Anlagen und Studien auf dem Gebiet der Umweltplanung und Umweltgeologie sowie von Konzepten im Umwelt- und Energiebereich. Geändert, nun: Geschäftsführer: Schücke, Thomas, Hannover, *19.02.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Oldhafer, Nils, Hannover, *04.05.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2016 mit der Umwelttechnik & Ingenieure GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 55229) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-02-08:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schubert, Manfred, Hannover, *09.02.1956.
2020-06-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Doltze, Jörg, Hannover, *14.08.1974; Paulsen, Jan-Ole, Hannover, *30.03.1993; Dr. Rebling, Tammo, Hannover, *24.09.1985; Rukavina, Robert Dennis, Hildesheim, *23.03.1977; Schücke, Cornelia, Hannover, *07.10.1965; Wildschütz, Sven, Vechelde, *28.08.1979.
2021-02-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schücke, Thomas, Hannover, *19.02.1960. Bestellt als Geschäftsführer: Doltze, Jörg, Hannover, *14.08.1974; Dr. Rebling, Tammo, Hannover, *24.09.1985; Rukavina, Dennis, Hildesheim, *23.03.1977, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Doltze, Jörg, Hannover, *14.08.1974; Dr. Rebling, Tammo, Hannover, *24.09.1985; Rukavina, Robert Dennis, Hildesheim, *23.03.1977.