2008-01-11: Bestellt als Geschäftsführer: Rademaker, Erik Elias, Nazareth/Belgien, *15.05.1963, einzelvertretungsberechtigt.
2008-02-01: Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Abfindung) beschlossen.
2008-11-28: Nach Änderung der Vertretungsbefugnis und Berichtigung des Vornamens: Geschäftsführer: van der Valk, Vincent Jacobus, Nieuw Bergen/Niederlande, *07.06.1963, einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsanschrift: Krefelder Straße 169, 47447 Moers.
2011-02-18: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Abfindung) beschlossen.
2012-11-09: Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Absatz 7 (Abfindung) beschlossen.
2014-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Absatz 7 (Abfindung) beschlossen.
2016-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 12 , 15 (Abfindung) beschlossen.
2016-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 Abs. 7 beschlossen. § 15 a (Vorerwerbsrecht) ist neu eingefügt.
2017-07-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Rademaker, Erik Elias, Nazareth/Belgien / Belgien, *15.05.1963.
2020-06-19: Bestellt als Geschäftsführer: van der Valk, Winny Maria Elisabeth, Moers, *26.07.1989, einzelvertretungsberechtigt.
2021-10-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2021 mit der Spreewald Parkhotel van der Valk GmbH mit Sitz in Bersteland (Amtsgericht Cottbus, HRB 6151) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.