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velo..union GmbH

Kundenmailing, FollowMe-Cargo, FollowMe-Tandem..., Verpassen, Puso, Tandemkupplung, Erwachsenenrad, Transportanhänger Radfahren
Adresse / Anfahrt
Hufeisen 58
14532 Kleinmachnow
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-02:
Inländische Geschäftsanschrift: Hufeisen 58, 14532 Kleinmachnow; Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Fahrradkomponenten, Fahrradzubehör und Fahrrädern, Beratungstätigkeiten in der Fahrradbranche sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und Unternehmensverträge aller Art abschließen. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Link, Wolfgang, *11.02.1965, Kleinmachnow; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.06.2018

2018-09-24:
Der Name der Firma ist geändert in: velo..union GmbH; Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 ist das Stammkapital zum Zweck der Durchführung der Ausgliederung des von Herrn Wolfgagn Link, Kleinmachnow,*11.02.1965, als Inhaber unter der Firma " velo..union e.K., Inhaber Wolfgang Link" mit Sitz in Kleinmachnow um 100,00 EUR auf 25.100 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 1 (Firma) und 3 (Stammkapital). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2018 das Vermögen der Firma "velo..union e,K., Inhaber Wolfgang Link" mit Sitz in Kleinmachnow übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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