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versicherbar Falko van Alst

Finanzwesen, Versicherten, PKV..., BU, Höchstbeitrag, GKV, Gesundheitskosten, Schwächen
Adresse / Anfahrt
Breidenplatz 6
40627 Düsseldorf
2x Adresse:

Rathelbeckstraße 289
40627 Düsseldorf


Graudenzer Straße 17
40599 Düsseldorf


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-10-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.03.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 01.10.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wuppertal (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 24296) nach Düsseldorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Breidenplatz 6, 40627 Düsseldorf. Gegenstand: Versicherungsmaklerei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Glück, Joachim, Wupppertal, *15.04.1945. Bestellt als Geschäftsführer: van Alst, Falko, Düsseldorf, *14.01.1975, einzelvertretungsberechtigt.

2019-07-15:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter van Alst, Falko, Düsseldorf, *14.01.1975 übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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