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vif Solutions GmbH

Steuerberater, Tochtergesellschaft, Groupe..., M&A, Interim-Manager, Manfred Hargarten, Marktanalyse, Naturellement, Savoir-vivre, Calissanne, Frankreichs
Adresse / Anfahrt
Edelsbergstraße 8
80686 München
2x Adresse:

Worringer Straße 30
50668 Köln


Konrad-Adenauer-Ufer 71
50668 Köln


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13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Abraham, Denis, Dortmund, *03.08.1977. Bestellt als Geschäftsführer: Cherpin, Dominique, Brühl, *12.05.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-03-15:
Bestellt als Geschäftsführer: Kühl, Elisabeth, Brühl, *01.05.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-03-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kühl, Elisabeth, Brühl, *01.05.1973. Nach Änderung der Vertretungsgefugnis: Geschäftsführer: Cherpin, Dominique, Brühl, *12.05.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2019 mit der ERAI Allemagne GmbH mit Sitz in Stuttgart verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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