2014-09-01: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.07.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2014 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Stein Grundstücksverwaltung GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 15080) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-14: Prokura erloschen: Iffländer, Sebastian Andreas, Bochum, *02.07.1977.