Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

visco GmbH

Glasfasernetze, Gesamtdatei, Vorstellungsgesprächen..., Firmengründung, Eintrittstermins, KABELVERLEGUNG, MONTEUR, Kabelverlege, Kabelmontage, EKM
Adresse / Anfahrt
Renneckermühle 1
73489 Jagstzell
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: visco GmbH. Gegenstand geändert; nun: Montage und Messung an Kupfer- und Glasfaserkabeln, Kabelleitungstiefbau und Kabelverlegung, Erstellung komplexer Verkabelungsprojekte, Errichtung von Breitbandanschlussnetzen auf Glasfaserbasis, Planung von Telekommunikationsnetzen; auch schlüsselfertig als Generalübernehmer aller Arbeiten von der Planung über den Tiefbau bis zur Montage und Dokumentation. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Personenbezogene Daten und Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hammer, Ralf, Jagstzell, *08.01.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Becker, Volker Nikolaus, Schöneck, *06.02.1971. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Weiser, Sven, Heubach, *18.05.1984.

2016-08-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EKM Elektro- und Kabelmontage GmbH", Jagstzell (Amtsgericht Ulm HRB 510496) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing