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viventu solutions GmbH

Leistungszeiten, Vorbehaltseigentum, Einziehung..., Weiterveräußerung, Leistungserbringung, Mängeln, Zahlungsverzug, Virtualization, Leistungszeitangaben, Warenteile
Adresse / Anfahrt
Hannoversche Straße 89
28309 Bremen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2011-07-15:
viventu solutions GmbH; Bremen. Geschäftsanschrift: Hannoversche Str. 89, 28309 Bremen. Gegenstand: Die Entwicklung, Fertigung, Vernetzung und Zusammenstellung von IT-basierten Systemen; beratende Tätigkeiten und Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Datensicherheit, Projektmanagement, Organisationsberatung, Schulung und der Handel mit Systemen der Informationstechnologie. Kapital: 51.000 EUR. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Thiel, Christoph, *24.06.1968, Kirchweyhe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Wiegmann, Olaf, *19.02.1964, Ganderkesee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.06.2011. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der viventu solutions AG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 23901 HB) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 17.06.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..