2015-07-16: Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Vermessung, Dokumentation und digitaler Datenerfassung und der Vertrieb von GPS-gestützten Messsystemen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mensiotec Vertriebsgesellschaft für Messsysteme mbH", Neuried (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 707180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.