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FINASS GmbH & Co. KG

Assekuranz-Datenbank, Anwendungsfragen, Beratungsdokumentation..., Nutzungsgebühr, Replikation, Anrufmonitor
Adresse / Anfahrt
Auf Weisburg 36
35789 Weilmünster
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-24:
(Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Softwareentwicklung für die Finanzbranche. Weiterhin ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Auf Weisburg 36, 35789 Weilmünster. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FINASS GmbH, Weilmünster (Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5979), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Weber, Astrid, Weilmünster, *28.09.1971.

2018-09-19:
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 13.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Frank Weber FINASS.net Softwareentwicklung für die Finanzbranche e. K. mit Sitz in Weilmünster als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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