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von Affenfels GmbH

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Kronenstraße 40
70174 Stuttgart
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28 Ansprechpartner/Personen
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mind. 28 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.11.2008. Geschäftsanschrift: Kronenstraße 40, 70174 Stuttgart. Gegenstand: Dienstleistungen für EDV-Anwendungen aller Art, inbesondere Consulting, Entwicklung von datenbankgeschützten IT-Lösungen (Internet + Intranet), Grafikdesign, Audio-, Video- und Multimediaproduktionen, Systemintegration (Hard- und Software) sowie die Konzeption, Kreation und Entwicklung von digitalen Medienanwendungen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Jehle, Christian, Stuttgart, *12.04.1961; Knispel, Jürgen, Stuttgart, *15.08.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes Content Management Systeme (CMS) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Webix Solutions GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19953) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 06.11.2008 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 06.11.2008. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam.Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Webix Solutions GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 19953) am 04.12.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-01-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: - Dienstleistungen für EDV-Anwendungen aller Art, insbesondere Consulting, Entwicklung von datenbankgeschützten IT-Lösungen (Internet+Intranet), Grafikdesign, Audio-, Video- und Multimediaproduktionen, Systemintegration (Hard- und Software); - die Konzeption, Kreation und Entwicklung von digitalen Medienanwendungen; - das Anbieten von lösungsorientierten Maßnahmen zur Differenzierung von Produkten und Dienstleistungen; - die Positionierung von Marken und Unternehmen; - das Anfertigen von kreativen Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten; - die strategische Beratung und Planung von Kommunikationsmaßnahmen; - Dienstleistungen im Bereich DTP-Satz, Bildbearbeitung, Druck und Weiterverarbeitung; - Werbemaßnahmen aller Art.

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