2019-12-10: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte in einer Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesetzes. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner können ermächtigt werden, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Ahrens-von Bismarck, Anna Sophie Juliane, Rechtsanwältin, Hamburg, *18.06.1972; Dr. von Gierke, Klaus Julius Otto, Rechtsanwalt, Hamburg, *02.10.1954; Dr. Trauernicht, Ettje Janneke, Rechtsanwältin, Hamburg, *31.01.1976, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.