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von Plettenberg, Conradt & Cie. Family Office AG

Finanzplanung, Vermögensverwalter, Vermögensverwaltung Umfassende..., Anlagestrategie, Anlageempfehlungen, CFEP, CFEP®-Professionals, CFP®-Professionals, CPEP®, CPF®
Adresse / Anfahrt
Königsallee 96
40212 Düsseldorf
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-10-08:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.02.2020, mit Änderung vom 11.08.2020. Geschäftsanschrift: Königsallee 96, 40212 Düsseldorf. Die Erbringung von Finanzberatungsleistungen mit Ausnahme von Steuer- und Rechtsberatung oder weiteren durch Standesrecht geschützten Beratungsleistungen gemäß des vorliegenden Erlaubnisumfanges im Sinne des § 32 KWG. Dies umfasst insbesondere Leistungen in der Vermögensverwaltung, der Anlageberatung, der Finanzplanung, des Vermögenscontrollings und -reportings sowie der Nachfolgeplanung; Satz 1 bleibt unberührt. 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Conradt, Frank Rüdiger, Neuss, *22.08.1967; Krings, Olaf Erich, Korschenbroich, *07.03.1972; Oyen, Daniel Christoph, Düsseldorf, *04.02.1978; von Plettenberg, Friedrich-Christian, Kamen, *10.08.1966, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der von Plettenberg, Conradt & Cie Family Office GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 68221) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.02.2020. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.