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von Schroeders GmbH & Co KG

Produktanbieter, Finanzprodukten, TVO..., Nachhaltigkeitsfaktoren, Investitionsentscheidungen, Nachhaltigkeitsrisiken, Korruption, Newsletteranmeldung Vorname, Versicherungspartnern, Maklerbüro
Adresse / Anfahrt
Klosterstraße 18
32545 Bad Oeynhausen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-26:
(Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen und Versicherungsverträgen, Betreuung und Beratung von Versicherungsnehmern, Abwicklung von Versicherungsangelegenheiten und Versicherungsschäden, Beratung von potentiellen Versicherungsnehmern und die Bewertung versicherungsrechtlicher Risiken). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Klosterstr. 18, 32545 Bad Oeynhausen . Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: von Schroeders Verwaltungs-GmbH, Bad Oeynhausen (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 14321), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.05.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.05.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann von Schroeders, Marcus, Bad Oeynhausen, geb. am 29.01.1970, unter der Firma Marcus von Schroeders e. K. in Bad Oeynhausen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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