2008-07-14: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 4 und 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: weCan Eventlogistik GmbH. Bestellt Geschäftsführer: Kohrt, Jens Uwe, Hamburg, *13.02.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dannemeyer, Lars, Geesthacht, *10.10.1967. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nunmehr im elektronischen Bundesanzeiger.
2013-01-11: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: weCan live-marketing GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Großer Burstah 36, 20457 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: Durchführung aller Maßnahmen, die der Absatzförderung dienen, insbesondere die Durchführung von Promotion- und Merchandisingaktivitäten einschließlich der Organisation und Durchführung von Verkaufsveranstaltungen und Informationsaktionen, sowie Unternehmenskommunikation und Eventlogistik.
2013-02-19: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bruchhagen, Johanna, Hamburg, *27.08.1980.
2013-07-19: Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der weCan Promotion e.K., Hamburg (AG Hamburg HRA 105392) beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.05.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 31.05.2013 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Kohrt, Jens Uwe, Hamburg * 13.02.1968 unter der Firma weCan Promotion e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 105392) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.07.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Unternehmen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.