2020-12-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2020. Geschäftsanschrift: Haußmannstraße 170, 70188 Stuttgart. Gegenstand: Handel in jeglicher Weise, auch in der Form eines Webshops, mit Getränken aller Art, insbesondere Wein und Spirituosen, sowie mit Delikatessen, Wohnzubehör, Gartenbedarf und Pflanzen, insbesondere Reben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführerin: Fuß, Martina, Landau, *20.09.1966; Petersen, Anita, Stuttgart, *30.01.1989, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-02-01: Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des einzelkaufmännischen Vermögens "Weinhaus Kuntz e.Kfr.", Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30885) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Fuß, Martina, Landau, *20.09.1966 hat als Inhaberin der Firma "Weinhaus Kuntz e.Kfr.", Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz HRA 30885) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-09: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Weinhaus Kuntz e.Kfr.", Landau am 02.02.2022 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.