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werning.com GmbH

Datenverarbeitung, Beratungsagentur, Superkräfte..., PGP PUBLIC, PGP PUBLIC KEY, HateAid, Quartalsspende, Digitalcourage, Lipper, Onlineschulung, Grundschulung, IT-Beratungen
Adresse / Anfahrt
Dieselstraße 12
32791 Lage
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-03-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2019. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 12, 32791 Lage. Gegenstand: Die Strategieberatung von Unternehmen in den Bereichen Datenschutz, Digitalisierung und Internet-Marketing und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Werning, Thomas, Lage, *23.02.1972, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Lücking, Peter, Herford, *30.08.1971. Entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Thomas Werning e.K. mit Sitz in Lage (Amtsgericht Lemgo, HRA 5896 ) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.12.2019 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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