2006-09-19: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Befreiung von § 181 BGB) beschlossen.
2008-02-28: Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Begründung und Trägerschaft einer unabhängigen Akademie für die Förderung von Bildung und Kultur zum Zweck der Entwicklung der Demokratie, der Friedenserhaltung, des Umwelt- und Naturschutzes sowie des interkulturellen und interreligiösen Dialogs - in einem besonderen Bezug zu Südosteuropa, aber auch darüber hinaus in Deutschland und länderübergreifend. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Einrichtung und den Betrieb je eines Koordinationsbüros in Deutschland und Südosteuropa in welchem die Maßnahmen zur Bildung und zur Entwicklung kultureller Angebote konzipiert, initiiert, koordiniert und organisiert werden. Die Aufgaben der MLA MULTILATERAL ACADEMY gGmbH beinhalten im Einzelnen: a) die Entwicklung von Konzepten und Durchführung von Maßnahmen länderübergreifender Forschung und Bildungsarbeit zwecks Förderung der Demokratie und europäischen Integration; b) die Entwicklung von Konzepten und Durchführung von Maßnahmen interkulturellen und interreligiösen Lernens wie Austausch-, Partnerschafts- und Bildungsprogramme sowie Konferenzen; c) die Entwicklung und Realisierung geeigneter Medien (Druckerzeugnisse, Internet, Film). Die Gesellschaft kann weitere Maßnahmen ergreifen und durchführen, die geeignet sind ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwirklichen. (2) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ist selbstlos tätig. Mittel der gGmbH dürfen nur für die vertragsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter/innen auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der gGmbH. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter/innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwaig von ihnen geleisteter Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rücklagen zu bilden, soweit die Erfüllung des Gesellschaftszweckes dies erfordert und gemäß den Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechtes.
2009-11-13: Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Weißenburger Str. 23, 44135 Dortmund. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Begründung und Trägerschaft einer unabhängigen Akademie zur Förderung der Entwicklung vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ihrer Erziehung, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur. Die Akademie ist nicht an einen festen Ort gebunden. Sie ermöglicht Begegnungen, interkulturelle Dialoge und Projekte im In- und Ausland. Mit ihren Tätigkeiten will die Gesellschaft Jugendlichen und jungen Er-wachsenen die Integration in das gesellschaftliche und berufliche Leben ermöglichen. Sie fördert und unterstützt insbesondere Jugendliche und junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf und Migrationshintergrund. Die Gesellschaft fördert ·Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); ·Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); ·internationalen Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). (2) Zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke wird die Gesellschaft - kulturelle, soziale und pädagogische Projekte im In- und Ausland durchführen und fördern; - interkulturelle Austausch-, Partnerschafts- und Bildungsprojekte und Konferenzen im nationalen und internationalen Zusammenhang durchführen und fördern; - geeignete Maßnahmen und Medien (Druckerzeugnisse, Internet, Film, künstlerische Aktivitäten) entwickeln und zur Förderung der Gesellschaftsziele zur Verfügung stellen; - mit anderen gemeinnützigen Trägern im Sinne der Gesellschaftsziele zusammenarbeiten und für diese Projekte und Programme (mit-)entwickeln und realisieren. Die Gesellschaft kann weitere Maßnahmen ergreifen und durchführen, die geeignet sind, ihre gemeinnützigen Zwecke zu verwirklichen. (3) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ist selbstlos tätig. Mittel der gGmbH dürfen nur für die vertragsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter/innen erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter/innen auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der gGmbH. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der gGmbH fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter/innen erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert etwaig von ihnen geleisteter Sacheinlagen zurück. Die Gesellschaft ist berechtigt, Rücklagen zu bilden, soweit die Erfüllung des Gesellschaftszweckes dies erfordert und gemäß den Regelungen des Gemeinnützigkeitsrechtes.
2011-01-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Stumpf, Benedikt. Bestellt als Geschäftsführer: Yabroudi, Hanna, Dortmund, *17.02.1982.
2011-10-28: Nicht mehr Geschäftsführer: Yabroudi, Hanna, Dortmund, *17.02.1982. Bestellt als Geschäftsführer: Stumpf, Benedikt, Dortmund, *05.04.1967.
2014-02-19: Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: wert-voll gGmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand der Gesellschaft ist die werteorientierte Förderung der Entwicklung vor allem von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, ihrer Erziehung, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur. Mit ihren Tätigkeiten will die Gesellschaft die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihre Integration in das gesellschaftliche Leben ermöglichen. Sie fördert und unterstützt insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Menschen in stark und mehrfach benachteiligten Lebenslagen. Die Gesellschaft fördert: · Jugendliche (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO); · Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) · internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) (2) Zur Verwirklichung ihrer gemeinnützigen Zwecke wird die Gesellschaft · kulturelle, soziale und pädagogische Projekte durchführen und fördern; · Einrichtungen gründen und betreiben; · geeignete Maßnahmen und Medien (Druckerzeugnisse, Internet Film, künstlerische Aktivitäten) entwickeln und zur Förderung der Gesellschaftsziele zur Verfügung stellen; · mit anderen gemeinnützigen Trägern im Sinne der Gesellschaftsziele zusammenarbeiten und für diese Projekte und Programme (mit-)entwickeln und realisieren.