2009-07-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.06.2009. Geschäftsanschrift: Talstraße 22, 96120 Bischberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen für die Industrie, insbesondere in den Bereichen Anlagenbau, De- und Remontagen, Entkernungsarbeiten und die Montage von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Folger, Werner, Bischberg, *20.03.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-07-30: Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Aufnahme im Wege der Ausgliederung der Firma Werner Folger e.K. mit dem Sitz in Bischberg und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2009-07-30: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 16.06.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2009 und Ausgliederungserklärung der übertragenden Gesellschaft vom 16.06.2009 das einzelkaufmännische Unternehmen mit der Firma Werner Folger e.K. mit dem Sitz in Bischberg (Amtsgericht Bamberg HRB 11134) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-30: Die Ausgliederung wurde am 30.07.2009 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Bamberg HRA 11134). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.