2019-12-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2019. Geschäftsanschrift: Lahnstraße 26, 65195 Wiesbaden. Gegenstand: die Herstellung von Druckerzeugnissen, der Betrieb von Copyshops sowie der Vertrieb von EDV-Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Albert, Christian, Wiesbaden, *18.05.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens des Unternehmens wi.druck.de Christian Albert e.K. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 10900) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögens der wi-druck.de Christian Albert e. K. mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRA 10900) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.