2008-10-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2000, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von München (bisher Amtsgericht München HRB 130978) nach Gütersloh beschlossen. Gegenstand: die Entwicklung von hochwertigen Wisseninhalten für die Vermarktung als Lexika, Sachbuch und online-Angebot sowie das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Wissens-Management. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Carro de Prada, Fernando, Barcelona, *27.07.1964; Hünermann, Christoph, Gütersloh, *04.12.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Sinnwell, Armin, München, *23.04.1961; von Harnier, Ullrich, Gütersloh, *10.08.1966; Wiedemann, Wolfgang, Rheda-Wiedenbrück, *02.06.1949. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.08.2001 sowie Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Betriebsteil Bertelsmann Lexikon Verlag) von der inmediaONE GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 3979) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die NIONEX GmbH mit dem Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 2330) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2001 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Ausgliederung wurde am 23.11.2001 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Gütersloh HRB 3979). Die Gesellschaft hat am 06.11.2001 mit der "inmediaONE GmbH" mit dem Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 3979) als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 19.11.2001 zugestimmt. Die Bertelsmann Electronic Publishing GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 113947) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2002 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die VS-Verlagshaus Stuttgart Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15090) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2003 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 01.08.2007 sowie Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung und Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft von jeweils 01.08.2007 Teile des Vermögens (den Betriebsteil "Nionex", der sich mit Entwicklung und Betrieb von internetbasierten Portallösungen befasst) auf die NIONEX GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 4196) übertragen. Die wissen media Verlag GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 1601) und die wissen.de GmbH Gesellschaft für Online-Informationen mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 138949) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.07.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.
2009-03-03: Geschäftsanschrift: Avenwedder Straße 55, 33335 Gütersloh. Nicht mehr Geschäftsführer: Carro de Prada, Fernando, Barcelona, *27.07.1964.
2009-12-02: Nach Änderung der besonderen Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Hünermann, Christoph, Gütersloh, *04.12.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Holz, Thomas, Harsewinkel, *03.03.1949. Prokura geändert; nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Sinnwell, Armin, München, *23.04.1961; von Harnier, Ullrich, Gütersloh, *10.08.1966. Prokura erloschen: Wiedemann, Wolfgang, Rheda-Wiedenbrück, *02.06.1949.
2009-12-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Ramsenthaler, Horst, Paderborn, *02.08.1955; Schulz, Andreas, Rheda-Wiedenbrück, *29.12.1967.
2009-12-02: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.08.2009 mit der F.A. Brockhaus GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 8259) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-03-09: Prokura erloschen: von Harnier, Ullrich, Gütersloh, *10.08.1966.
2010-08-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Holz, Thomas, Gütersloh, *03.03.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Oback, Marc, Grabenstätt, *20.02.1969.
2010-10-19: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2010 mit der inmediaONE] GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 3979) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-04: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden inmediaONE] GmbH am 14.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.