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wotschke management consulting GmbH

Interim
Adresse / Anfahrt
Ellerkamp 2
49324 Melle
1x Adresse:

Am Kerbtal 26
49328 Melle


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-04-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2017. Geschäftsanschrift: Groenen Feld 7B, 49328 Melle. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen, insbesondere im Rahmen der Personalberatung und Personaldienstleistungen aller Art, dem Interim Management und der allgemeinen Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wotschke, Michael Erich Rudolf, Melle, *20.08.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-02-05:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kerbtal 26, 49328 Melle.

2021-10-18:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Wotschke, Michael Erich Rudolf, Neustadt in Sachsen, *20.08.1961, übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.