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wsb Bau GmbH

Hochbau, Rohbauarbeiten und Hochbau
Adresse / Anfahrt
Veikvitz 8a
18528 Patzig
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2012 mit Änderung vom 26.04.2012. Geschäftsanschrift: Veikvitz 8 A, 18528 Patzig OT Veikvitz. Gegenstand: Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten und Abdichtungsarbeiten sowie Planungsleistungen wie CAD Bauzeichnungen, Angebote und Aufmaße. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Schoetzler, Werner, Patzig, *22.04.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-06-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der wsb Werner Schoetzler Bau e.K., Patzig (AG Stralsund HRA 2523) beschlossen. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 05.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2012 und des Entschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 05.06.2012 Teile des Vermögens der wsb Werner Schoetzler Bau e.K. mit Sitz in Patzig (AG Stralsund HRA 2523) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der am gleichen Tage erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.