2008-06-23: Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter die Gesellschaft gemeinsam. Durch Gesellschafterbeschluss kann einzelnen oder allen persönlich haftenden Gesellschaftern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SR Medien Management GmbH & Co. KG, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRA 14777). Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: WTV Württemberger Telefonbuch Verlag Beteiligungs-GmbH, Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21792), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-03-17: Firma geändert; nun: .wtv Württemberger Medien GmbH & Co. KG.
2016-11-29: Prokura erloschen: van Royen, Oliver, Reasfeld, *20.01.1969.
2017-09-01: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ".atv Medien Service GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23801) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-11: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "District Verlag Stuttgart GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 206833) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-28: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ".atv Medien Service GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23801) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-29: Eintragung bezüglich übertragenden Rechtsträger laufende Nummer 9 berichtigt und aus technischen Gründen neu vorgetragen: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "bs business service GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 735176) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.