2021-02-11: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Betrieb eines Architektur- und Ingenieurbüros. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Partner vertreten einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Wurm, Friedrich Georg, Architekt, Ravensburg, *26.01.1958; Wurm, Gerhard Heinrich, Ingenieur, Ravensburg, *30.12.1967.
2021-07-12: Mit der Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021, mit Ergänzung vom 09.07.2021, und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.06.2021 und 09.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SAFEPLAN GmbH Ingenieurbüro für Umwelt- und Sicherheitskonzepte", Ravensburg (Amtsgericht Ulm HRB 551366) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.