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yoaxia GmbH

Lebensmittel, Ambiente aus Asien, Asien Beschreibung..., Einloggen des Käufers, Essenziell Essenzielle, Sprachweiterleitung, Auswahl asiatisches Geschirr, Onlineauftritt, Rezeptideen, Süßigkeiten, Saucen
Adresse / Anfahrt
Bessin 2
18573 Rambin
1x Adresse:

Am Isinger Berg 17
18442 Niepars


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2018-08-31:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2018. Geschäftsanschrift: Bessin 2, 18573 Rambin. Gegenstand: ist der Online-Handel über einen eigenen Online-Shop (www.yoaxia.de) und Online-Shops auf Online-Marktplätzen wie z.B. Amazon, eBay und Rakuten, mit Produkten aus dem Bereich Lebensmittel und Ambiente aus Asien sowie weiteren Produkten wie Gartengeräte, Gartenmöbel, Accessoires für den Wohn- und Gartenbereich sowie Pflege- und Wellnessprodukten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Geuer, Joachim, Rambin, *14.03.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der yoaxia - Joachim Geuer e.K. mit Sitz in Rambin (Amtsgericht Stralsund HRA 20316 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 17.08.2018 und des Zustimmungsentscheid des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2018. Die Ausgliederung ist wirksam geworden am gleichen Tage mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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