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yph, kreative GmbH & Co. KG

Immobilien, Allerneueste, GLAMORE..., Online/Offline, Online/Offline Kommunikation, European Youngsters, Immobilienmarktbericht Sylt, SEEYAY®
Adresse / Anfahrt
Rheinstraße 2
48145 Münster
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-08-20:
(Gesellschaftszweck sind - nach Ausgliederung aus der bisherigen EInzelfirma yph,kreative e. K (HRA 10062) - der Betrieb einer Agentur für Konzeption, Gestaltung und Erstellung im Bereich Kommunikation / Werbung in Bild, Wort / Text und Design mit allen in Betracht kommenden Arbeiten und Geschäften sowie Herstellung und Vertrieb von Materialien aller Art für Marketing und Kommunikation in gedruckter und digitaler Form.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rheinstr. 2, 48145 Münster. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: yph, kreative Geschäftsführungs GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 15658), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 22,.08.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Philip Haarmann unter der Firma yph, kreative e.K. in Münster (Amtsgericht Münster, HRA 10062) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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