2009-02-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2009. Geschäftsanschrift: Göppinger Str. 1, 75179 Pforzheim. Gegenstand: Die Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei der Kommanditgesellschaft unter der Firma VFVG GmbH & Co. KG mit Sitz in Pforzheim und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Justmann, Sasha, Mühlacker, *28.03.1984. Geschäftsführer: Hanselmann, Klaus, Neuhausen, *05.09.1948, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-04-09: Bestellt als Geschäftsführer: Hanselmann, Marcel, Neuhausen, *19.12.1982.
2011-09-30: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert; nun: zeitsprung Beteiligungen GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung bei der Kommanditgesellschaft unter der Firma zeitsprung GmbH & Co. KG mit Sitz in Pforzheim und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
2018-01-17: Bestellt als Geschäftsführer: Jacobi, Matthias, Unna, *23.12.1965.
2018-06-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Jacobi, Matthias, Unna, *23.12.1965. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hanselmann, Marcel, Pforzheim, *19.12.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-12-09: Änderung der Geschäftsanschrift: Wilhelm-Becker-Straße 11a, 75179 Pforzheim.
2022-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 , 2 (Gegenstand), und 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit der "zeitsprung GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702269) auf 50.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: zeitsprung GmbH. Entwicklung, Vertrieb und Betrieb von Software und Plattformen zur digitalen Abwicklung von Prozessen sowie Konnektivitätslösungen, insbesondere für Versicherungsgesellschaften, Verslcherungsmakler, Pools und Vertriebe, aber auch für andere Branchen zur Verbindung dieser mit der Versicherungsbranche. Abwicklung und Betreuung von Pooling-Versicherungsbeständen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanselmann, Klaus, Neuhausen, *05.09.1948. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Justmann, Sasha, Pforzheim, *28.03.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hanselmann, Carolin, Birkenfeld, *08.11.1981. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.05.2022 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "zeitsprung GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 702269) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.