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zuvielbezahlt.de Verwaltungs GmbH

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Adresse / Anfahrt
Ringstraße 27
97717 Euerdorf
1x Adresse:

Marktstraße 28
98693 Ilmenau


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3x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.5.2015. Geschäftsanschrift: Ringstraße 27, 97717 Euerdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Akademie, die Abhaltung von Seminaren und die Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt: Geschäftsführer: Reuß, Marko, Euerdorf, *17.08.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-09-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.9.2017 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Akademie, die Abhaltung von Seminaren sowie die Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen und Finanzinstrumenten unter Haftung eines Finanzdienstleistungsinstituts nach § 32 Abs. 1 KWG, Vermittlung von Finanzierungen, Leasinggeschäften, Versicherungen und Bausparverträgen sowie Unternehmensberatung und Finanzierungsberatungen ohne Rechtsberatung.

2020-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die zuvielbezahlt.de GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Euerdorf beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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